Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel„Bluebeam verlost 2 iPads auf der digitalBAU 2026

  • 1 Gewinnspiel

Das Gewinnspiel wird von der Bluebeam GmbH, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München (nachfolgend einheitlich „Bluebeam“) durchgeführt.

  • 2 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.

(3) Teilnahmeberechtigt ist nur derjenige, der unmittelbar von Bluebeam oder von von Bluebeam eingesetzten Messepromotern mündlich zur Teilnahme am Gewinnspiel eingeladen wurde. Die so eingeladene Person ist nicht berechtigt, Dritte zur Teilnahme am Gewinnspiel einzuladen oder Dritten anderweitig den Zugang zum Gewinnspiel zu ermöglichen. Nimmt ein Dritter an dem Gewinnspiel teil, ohne unmittelbar von Bluebeam oder von von Bluebeam eingesetzten Messepromotern eine Einladung erhalten zu haben, kann Bluebeam den Dritten von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen.

  • 3 Gewinn

(1) Im Rahmen des Gewinnspieles verlost Bluebeam zwei Apple iPads (Modell 2025).

(2) Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Anfallende Versandkosten für die Übersendung des Gewinns trägt Bluebeam. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

(3) Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Gewinnspiel „Bluebeam verlost 2 iPads auf der digitalBAU 2026“ an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Der Gewinn ist daher jeweils auf einen Mitarbeiter/-in oder Angehörigen des Gewinners/der Gewinnerin übertragbar.

(4) Die Abwicklung des Gewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Veranstalter. Mit Annahme des Gewinns unterliegt der Gewinner den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

(5) Ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.

(6) Sofern Umstände eintreten, die Bluebeam nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Derartige nicht zu vertretenden Umstände können insbesondere solche sein, die bei dem Veranstalter liegen.

  • 4 Teilnahme

(1) Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 24.03.2026 bis zum 26.03.2026 statt. Die Teilnahme ist nur innerhalb dieses Teilnahmezeitraums möglich.

(2) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich vor Ort am Messestand der Bluebeam im Rahmen der Messe digitalBAU 2026 . Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen , müssen die Teilnehmer auf der von Bluebeam bereitgestellten Landingpage das dortige Teilnahmeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Nur Teilnahmeformulare, die bis zum Ende der Messeveranstaltung am 26.03.2026 um 16:00 Uhr elektronisch bei Bluebeam eingegangen sind, nehmen an der Verlosung teil; nach diesem Zeitpunkt eingehende Teilnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Auslosung findet im Anschluss an die Messe statt. Der Gewinner wird anschließend per E‑Mail an die im Teilnahmeformular angegebene Adresse benachrichtigt.

(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten des Teilnehmers (Vor- und Nachnahme, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

  • 5Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter von Bluebeam oder deren Muttergesellschaften und deren verbundener Unternehmen sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Bluebeam das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation des Gewinnspiels Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen ist auch, wer falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie unwahre Angaben zu seiner Person macht.

  • 6Durchführung und Abwicklung

(1) Unter allen Teilnehmern, die bis zum Einsendeschluss das Teilnahmeformular eingesandt haben, entscheidet das Los. Es wird ein Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich.

(2) Der Gewinner wird von Bluebeam innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Gewinnspiels telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung.

(3) Falls Bluebeam nur die E-Mail-Adresse bekannt ist oder der Gewinner unter der angegebenen Telefonnummer nicht zu erreichen ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht binnen 14 Wochentagen nach Versenden der Gewinnbenachrichtigung auf dem in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Kontaktweg, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos und es wird ein neuer Gewinner per Los ermittelt.

(4) Für die Richtigkeit der angegebenen Telefonnummer/E-Mail-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinngutscheins nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Verantwortung, in dem Machtbereich oder in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann

(5) Der im Rahmen des Gewinnspiels zu gewinnende Preis wird dem Gewinner als per Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung.

(6) Die Lieferung per Post erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Bei Lieferungen in andere Länder, insbesondere nach Österreich und in die Schweiz, übernimmt Bluebeam die Versandkosten; etwaige im Empfängerland anfallende Zölle, Einfuhrumsatzsteuern oder sonstige Abgaben hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz von Bluebeam.

  • 7Gewährleistung und Haftung

(1) Bluebeam haftet in vollem Umfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Bluebeam nur für Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragsziels erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner somit verlässt. Die Haftung ist in diesem Fall beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden.

(2) Die Haftungsbeschränkung gilt mit den notwendigen Abänderungen auch für Mitarbeiter, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen der Bluebeam.

Eine mögliche Haftung für Gewährleistungen und Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz wird davon nicht berührt.

  • 8Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Bluebeam behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Bluebeam insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann Bluebeam von diesem Teilnehmer Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

  • 9Datenschutz und Einwilligung

(1) Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig.

(2) Die erhobenen personenbezogenen Daten werden von Bluebeam zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels genutzt (Art. 6 I 1b) DSGVO).

(3) Bluebeam ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die Daten des Gewinners an Kooperationspartner und Veranstalter zu übermitteln, um so die Durchführung, z.B. die Auslieferung des Gewinns, zu ermöglichen. Im Übrigen werden die Daten nicht an am Gewinnspiel unbeteiligte Dritte weitergegeben.

(4) Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf des Gewinnspiels bzw. Abwicklung des Gewinns gelöscht, sofern keine anderweitigen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

(5) Eine Nutzung der Daten zu Werbe- und Marketingzwecken (z.B. Zusendung von Newslettern per E‑Mail) erfolgt nur, wenn der Teilnehmer hierzu gesondert eingewilligt hat. Die Einwilligung erfolgt freiwillig, ist nicht für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(6) Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines vollständigen Namens sowie Name der angegebenen Firma auf der Kampagnen-Website (Gewinnspiel-Website) von Bluebeam einverstanden. Die öffentliche Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf veranlasst den Rücktritt von der Teilnahme am Gewinnspiel. Der Widerruf ist schriftlich an [email protected] zu richten.

(7) Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten verlangen und/oder der Speicherung und/oder Nutzung seiner Daten mit Wirkung für die Zukunft widersprechen und die Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangen.

(8) Verantwortlicher im Sinne des BDSG bzw. der DSGVO ist:

Bluebeam GmbH

Konrad-Zuse-Platz 1

81829 München

Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen ist:

intersoft consulting services AG

Bernhard-Wicki-Straße 7

D-80636 München

Erreichbar per E-Mail an: [email protected]

  • 10Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(3) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Gewinnspiel der Gerichtsstand München, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

(4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, nichtige oder unwirksame Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Bedingungen Ergänzungsbedürftige Lücken zeigen.